InEKK Institut für Energie-, Kälte- und Klimatechnik GmbH
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Wann müssen Inspektionen durchgeführt werden?

Gemäß EnEV gilt der §12 für alle Anlagen erstmalig 10 Jahre nach Inbetriebnahme.

Nach der ersten Inspektion wiederkehrend alle 10 Jahre



Hier finden Sie uns:

InEKK Institut für Energie-, Kälte- und Klimatechnik GmbH

 

Homerstr. 60
46348 Raesfeld

Telefon: +49 2865 601917

Email: sylvia.schaedlich@inekk.de

 

Aktuelles

Gemäß EnEV 2014 müssen alle Berichte der Energetischen Inspektion eine Registriernummer tragen!

Achten Sie als Betreiber darauf !!

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© InEKK Institut für Energie-, Kälte- und Klimatechnik GmbH Stand 29.09.2019