Gesetze und Verordnungen – nicht nur allgemeine Gesellschafts- und Wirtschaftsgrundlage, sondern auch Basis von Vertragsgestaltung, Auftragsabwicklung und ggf. von Regressansprüchen.
Keine Sorge – für den Bereich Kälte- und Klimatechnik haben wir das getan.
Hier werden Sie nicht mit Paragraphen „totgeschlagen“ sondern der Umfang auf die Bereiche der gesetzlichen Regelungen beschränkt, der tatsächlich relevant ist – und das ist weniger als man glaubt.
Ziel dieser Veranstaltungen ist es die „Denkweise“ der Verordnungen zu verstehen, dann erschließen sich einige Zusammenhänge ganz von selber.
Oder hätten Sie gewusst, dass in der EnEV tatsächlich der „Stand der Technik“ ganz genau definiert ist? Für die Kältetechnik ist dies bspw. ein luftgekühlter Kolben- oder Scrollverdichter, mehrstufig schaltbar, mit dem Kältemittel R134a; für die Heizungstechnik ein Brennwertkessel mit Gebläsebrenner und dem Brennstoff Heizöl EL.
Anhand von Beispielen wird der Bezug der gesetzlichen Regelungen zur Praxis anschaulich dargestellt und natürlich auch die Grenzen in der alltäglichen Arbeit und in der Abwicklung von Projekten aufgezeigt. Würde alles ganz genau nach den Buchstaben des Gesetzes ablaufen, so würde wahrscheinlich kein Projekt und keine Baustelle fertig werden. Aber man sollte das Risiko kennen und bewerten können, das man eingeht, denn so manch einer weiß heutzutage gar nicht bis zu welchem Körperteil er wie tief in der Verantwortung steht.
Aber Achtung! Bei unseren Veranstaltungen können, dürfen und sollen unsere Teilnehmer mitarbeiten! Unsere Seminare erschöpfen sich nicht im „Vortragen“. Wir kommen gerne ins Gespräch mit unseren Teilnehmern um deren aktuelle Anliegen in die Veranstaltungen mit einzubeziehen.
InEKK Institut für Energie-, Kälte- und Klimatechnik GmbH
Homerstr. 60
46348 Raesfeld
Telefon: +49 2865 601917
Email: sylvia.schaedlich@inekk.de
Gemäß EnEV 2014 müssen alle Berichte der Energetischen Inspektion eine Registriernummer tragen! Achten Sie als Betreiber darauf !! |