InEKK Institut für Energie-, Kälte- und Klimatechnik GmbH
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Was muss eine Energetische Inspektion beinhalten?

§12 (2):

„Die Inspektion umfasst Maßnahmen zur Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes.

Sie bezieht sich insbesondere auf

1. die Überprüfung und Bewertung der Einflüsse, die für die Auslegung der Anlage verantwortlich sind, insbesondere

  • Veränderungen der Raumnutzung und –belegung
  • der Nutzungszeiten
  • der inneren Wärmequellen sowie
  • der relevanten bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes und
  • der vom Betreiber geforderten Sollwerte hinsichtlich Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit sowie Toleranzen, und

2. die Feststellung der Effizienz der wesentlichen Komponenten.

Dem Betreiber sind Ratschläge in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen für Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der energetischen Eigenschaften der Anlage, für deren Austausch oder für Alternativlösungen zu geben.“

Es sei unbedingt darauf hingewiesen, dass eine Energetische Inspektion nach EnEV eine Prüfung der Anlage und des Gebäudes beinhaltet. Ohne Überprüfung des Gebäudes können keine sinnvollen Optimierungsvorschläge gemacht werden.

Auch sei darauf hingewiesen, dass die Verbesserungsratschläge die Form von „kurz gefassten fachlichen Hinweisen“ haben. Wirtschaftlichkeits-, Amortisations- oder LCC-Berechnungen sind definitiv nicht Bestandteil der Energetischen Inspektion.



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Aktuelles

Gemäß EnEV 2014 müssen alle Berichte der Energetischen Inspektion eine Registriernummer tragen!

Achten Sie als Betreiber darauf !!

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© InEKK Institut für Energie-, Kälte- und Klimatechnik GmbH Stand 29.09.2019