Wer darf die Energetische Inspektion durchführen?
§12(5) EnEV:
- Inspektionen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Fachkundig sind insbesondere:
- Absolventen von Unis und FHs im Fachgebiet Versorgungstechnik und TGA mit min. 1 Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung von RLT-Anlagen
- Absolventen der Fachrichtung Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen mit min. 3 Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung von RLT-Anlagen
d. h. gemäß EnEV wird zwar erklärt, dass Personen mit Hochschulstudium insbesondere fachkundig sind, aber explizit werden Personenkreise mit anderen Abschlüssen (bspw. Techniker oder Meister) nicht ausgeschlossen.