InEKK Institut für Energie-, Kälte- und Klimatechnik GmbH
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Wer darf die Energetische Inspektion durchführen?

§12(5) EnEV:

  • Inspektionen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Fachkundig sind insbesondere:
  • Absolventen von Unis und FHs im Fachgebiet Versorgungstechnik und TGA mit min. 1 Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung von RLT-Anlagen
  • Absolventen der Fachrichtung Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen mit min. 3 Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung von RLT-Anlagen

d. h. gemäß EnEV wird zwar erklärt, dass Personen mit Hochschulstudium insbesondere fachkundig sind, aber explizit werden Personenkreise mit anderen Abschlüssen (bspw. Techniker oder Meister) nicht ausgeschlossen.



Hier finden Sie uns:

InEKK Institut für Energie-, Kälte- und Klimatechnik GmbH

 

Homerstr. 60
46348 Raesfeld

Telefon: +49 2865 601917

Email: sylvia.schaedlich@inekk.de

 

Aktuelles

Gemäß EnEV 2014 müssen alle Berichte der Energetischen Inspektion eine Registriernummer tragen!

Achten Sie als Betreiber darauf !!

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© InEKK Institut für Energie-, Kälte- und Klimatechnik GmbH Stand 29.09.2019