Die EnEV gibt keine verbindlichen Richtlinien zur Durchführung der Energetischen Inspektion vor.
In der Norm DIN SPEC 15240 sind die Anforerungen sowie die Vorgehensweise
für die gesamte Energetische Inspektion (Anlagen sowie Gebäude-
parameter und Vergleichskennwerte) in den Kategorien A, B und C
tabellarisch (Tabelle 2) aufgeführt.
Betreiber sowie Dienstleister sollten sich im Angebot bzw. bei der
Auftragserteilung auf die Vorgaben der DIN SPEC 15240 beziehen.
Kategorie A:
Energetische Inspektion für einfache Klimaanlagen
normaler Arbeitsumfang für kleine Gebäude und nur einzelne klimatisierte
Nutzungsbereiche ohne RLT-Geräte zur Außenluftaufbereitung.
Bspw. Split- und Multi-Split-Klimaanlagen, VRF Klimaanlagen, reine
Kaltwasseranlagen.
Stufe B:
Energetische Inspektion
normaler Arbeitsumfang für klimatisierte Nutzungsbereiche und Gebäude
sowie umfangreiche Anlagentechnik mit vielen thermodynamischen Funktionen.
Stufe C:
Optionale Leistungen
bei umfassenden Inspektionen, die bei besonderen Verdachtsmomenten
berücksichtigt werden können. Hier können zusätzliche Leistungen, die
nicht in der DIN SPEC 15240 in Tabelle 2 dargestellt sind, sinnvoll sein.
Es werden u.a. folgende Energiekennwerte ermittelt:
Energiekennwert für Klimaanlagen: ERLT
Energiekennwert für Kälteanlagen: EKK
Energiekennwert für Kälteverteilung: qV
InEKK Institut für Energie-, Kälte- und Klimatechnik GmbH
Homerstr. 60
46348 Raesfeld
Telefon: +49 2865 601917
Email: sylvia.schaedlich@inekk.de
Gemäß EnEV 2014 müssen alle Berichte der Energetischen Inspektion eine Registriernummer tragen! Achten Sie als Betreiber darauf !! |