Die Entwürfe zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes und zur Änderung der Energieeinsparverordnung wurden am 06.02.2013 von der Bundesregierung beschlossen. Nun ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Jeder Bericht der Energetischen Inspektion benötigt demnächst zwingend eine Inspektionsnummer des DIBt und kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens kontrolliert werden!
Wir halten Sie
auf dem Laufenden!
(aktualisiert am 19.03.2013)
InEKK Institut für Energie-, Kälte- und Klimatechnik GmbH
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Gemäß EnEV 2014 müssen alle Berichte der Energetischen Inspektion eine Registriernummer tragen! Achten Sie als Betreiber darauf !! |